1. Einleitung
Der Austausch zwischen Schule und Eltern braucht einen institutionellen Rahmen. Der Elternrat ist dazu ein geeignetes und zweckmässiges Gremium. Durch den regelmässigen, strukturierten Dialog zwischen Elternrat und Schule entstehen gegenseitiges Verständnis und die gemeinsame Reflexion. Der Elternrat unterstützt damit die Schule und die Elternschaft in ihrer anspruchsvollen Bildungsaufgabe.
2. Wahlen und Zusammensetzung
Der Elternrat konstituiert sich selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt der Elternschaft. Mitglieder/-innen des Elternrates können Eltern sein, deren Kinder in der Bezirksschule Aarau sind. Eine Mitgliedschaft darf max. 2 Jahre über die Schulzeit des Kindes hinaus gehen. Die Anzahl der Mitglieder/-innen ist nicht beschränkt. Der Elternrat wählt ein Präsidium auf zwei Jahre und bestätigt dieses an der letzten Sitzung des ersten Präsidiumsjahres. Der Elternrat führt eine Liste der Mitglieder/-innen, der Verantwortlichens seitens Schule sowie deren Gäste.
3. Leitbild und Reglemente
Der Elternrat führt dieses Leitbild, in dem er u.a. seine Grundsätze, Werte und Aufgaben definiert. Er setzt dieses mit Mehrheitsbeschluss fest und kann weitere Reglemente beschliessen.
4. Werte
Der Elternrat pflegt einen vertrauens- und respektvollen Austausch. Toleranz, Eigenverantwortung und Sorgfalt prägen die Tätigkeit und Haltung der Mitglieder/-innen des Elternrates. Er ist politisch und konfessionell neutral, setzt sich für Diversität und Inklusion ein. Das Wohl der Kinder steht im Zentrum. Er lehnt Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung einer Person oder andere Formen von Diskriminierung strikt ab.
5. Aufgaben
Der Elternrat wirkt als Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Er fördert die aktive Elternmitwirkung und die proaktive Kommunikation. Er unterstützt insbesondere die Entwicklung struktureller Aspekte des guten Verhältnisses von Schule und Eltern. Er befasst sich dabei mit Elternanliegen von übergeordneter Bedeutung. Er unterstützt Initiativen und Projekte der Schule, kann Arbeitsgruppen beauftragen, in enger Abstimmung mit der Schule eigene Projekte entwickeln und Vernetzungsfunktionen zur Wirtschaft vorantreiben. Er kann sich mit anderen Elternräten austauschen und in Abstimmung mit der Schule den Schülerrat empfangen.
Das Präsidium ist Kontaktstelle zur Schule und koordiniert die Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Sitzungen. Die Führung der Sitzung kann delegiert werden.
6. Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation schulischer Belange und der Aktivitäten des Elternrates gegenüber der Öffentlichkeit durch die Schule selbst. Wenn der Elternrat durch die Schule zu Kommunikationen eingeladen wird, erfolgen diese in enger Abstimmung mit der Schule durch das Präsidium. Die Mitglieder des Elternrates sind sich der sensiblen Aufgabe bewusst und verhalten sich entsprechend in der Öffentlichkeit zurückhaltend. Die Schule kann auf ihrer Website auf den Elternrat und dessen Aufgaben, Aktivitäten und Sitzungsdaten hinweisen und die Mitglieder namentlich aufführen.
7. Sitzungen des Elternrates
Die Sitzungen sind öffentlich und können – neben den Mitgliedern – nach Voranmeldung beim Präsidium von allen Interessierten besucht werden. Vor und während der Sitzung können durch die Mitglieder/-innen Traktanden eingebracht werden. Die Sitzungseinladungen erfolgen eine Woche vor dem Termin per E-Mail. Die Sitzungsgrundlagen sind in einem für die Mitglieder/-innen zugänglichen Microsoft Teams abgelegt. Die Sitzungsdaten des jeweils folgenden Jahres werden in der letzten Sitzung des vorangegangenen Jahres festgelegt. Die Jahreseinladungen erfolgen per Termineinladung anfangs Schuljahr. Der Elternrat evaluiert seine Tätigkeit jährlich und hält sein Wirken in einem sehr kurzen, öffentlichen Jahresbericht fest. An der Sitzung des Elternrates nehmen jeweils mindestens ein Mitglied der Schulleitung oder eine von der Schulleitung delegierte Person teil.
8. Abrenzung
Der Elternrat hat keine Aufsichts- oder Beratungsfunktion. Er nimmt keinen direkten Einfluss auf den Schulbetrieb oder auf andere schulische Belange. Der Elternrat amtet nicht als Interessensvertretung elterlicher Einzelangelegenheiten gegenüber der Schule. Er verfügt über kein ordentliches Budget.